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Bestätigung der Kompetenz für unsere Sonderregelung bei Corona gemäss Q-Sys-Merkblatt 2.20

Im beigefügten Link können Sie die Bestätigung finden, dass wir als Systemanbieter eine Sonderregelung für die Pflegebedarfserfassung vorgeben können.

Das heisst, dass Sie das Merkblatt 2.20 weiterhin anwenden können, ohne bei Krankenversicherer um die Erlaubnis zu bitten.

 

Link Curaviva: COVID-19: Administrative Entlastung für Pflegeinstitutionen

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