Ab 2022 wird es bei BESA und RAI nur noch je ein Finanzierungsmodell geben.
Bei BESA den Leistungskatalog 2020 und bei RAI den CH-Index 2016. Gemäss Vorgabe in der KLV-Revision 2020 muss dem Finanzierungsmodell eine wissenschaftlich anerkannte Zeitstudie zugrunde liegen. Diese Anerkennung wird gerade von Curatime beantragt.
Somit sind national nur noch diese beiden, mit Zeitstudien hinterlegten Finanzierungsmodelle, gültig, d.h. es wird keine kantonalen Vereinbarungen (Merkblätter 5.19, 5.22, 5.27) mehr geben, sondern für RAI-NH nur noch das Pflegeaufwandgruppen-Merkblatt 5.30.
Bitte beachten Sie, dass dass der Zugang zum Merkblatt 5.30 zur neuen Pflegefinanzierung am 2022 erst im Supportbereich der Kantone aufgeschaltet wird, wenn der kantonale Entscheid für die Einführung vorliegt.
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