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Pflegefinanzierung RAI-Index 2016 ab 01.01.2022

Kanton Zürich: Curaviva Zürich hat seine Mitglieder darüber informiert, dass der mit Unterstützung von senesuisse lancierten Einführung von RAI-Index 2016 (Merkblatt 5.30) zum 01.01.2022 mit Regierungsratsbeschluss zugestimmt wurde.

Kanton St. Gallen: Gemäss Medienmitteilung vom 01.10.2021 hat der Regierungsrat beschlossen, dass der Pflegebedarf ab 01.01.2022 (spätestens ab dem 01.01.2024) mit dem RAI-Index (Merkblatt 5.30) erhoben und abgerechnet werden darf. 


Wir haben diesen Prozess zur Einführung in Ihren Institutionen bereits vorbereitet und den Extra-Newsletter darüber versandt. 

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